Wer bis jetzt noch nicht umgestellt hat, für den wird es nun höchste Zeit. Ab 1. Mai 2019 dürfen nur noch die Ursprungszeugnisformulare mit der Bezeichnung „Europäische Union“ verwendet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link bzw. in unserem Artikel „Übergangsfrist für Ursprungszeugnisse endet“ vom 27.03.2019.
Damit Sie keine Zeit mehr verlieren, stellen wir Ihnen gerne Ausfüllhilfen zur Verfügung, die Ihnen helfen Ihr aktuelles Ursprungszeugnis zu erstellen.
- UZ (CoO) Ausfüllhilfe (pdf)
- UZ (CoO) Muster (pdf)
- UZ Ausfüllhilfe (xlsx)
- Anhang IV formlose Ursprungsbestätigung des Lieferanten (doc)
- Aussendung der WKO (pdf)