Wie in unserem Artikel vom 20. Februar bereits erwähnt sind seit dem 1. Mai 2019 bei Versandanmeldungen nur noch besondere Verschlüsse – in Österreich sind dies vorrangig Kabelplomben – gestattet. Diese müssen gewisse Kriterien (Voraussetzungen siehe Artikel 301 UZK-IA) erfüllen und dienen hauptsächlich einer Vereinfachung im Versandverfahren. Sollten sie diese an Ihren Sendungen nicht anbringen können, ist es möglich Sicherheitsklebeetiketten, welche Sie bei Ihrem Zollamt beantragen müssen, zu verwenden.
Unabhängig davon, welche Packstückverschlüsse sie nun verwenden, müssen diese mit Ihrer EORI-Nummer und einer fortlaufenden Nummer versehen sein.
Bei der Versandanmeldung bzw. der Ausfuhrzollanmeldung – sollten Sie auch hier diese Verschlüsse benutzen – ist eine Eingabe der Verschlussidentifikation ins System notwendig. Die Nummer auf der Plombe weist insgesamt 21 Zeichen (15 Stellen für die EORI-Nummer + 6 Stellen für die fortlaufende Nummer) auf.
Beispiel:
Nummer auf der Plombe: ATEOS9999999993000245 = +<6stellige laufende Nummer>
Da die e-zoll Schnittstelle nur 20 Zeichen erlaubt, ist die Eingabe der kompletten Nummer nicht möglich. Das BMF hat im Newsletter vom 26. Juni 2019 bekanntgegeben, dass im Feld “Verschlusskennzeichen“ ausschließlich die sechsstellige fortlaufende Nummer einzutragen ist.