Freihandelsabkommen mit Vietnam beseitigt 99% der Zölle

Die 2012 begonnenen Verhandlungen zwischen der EU und Vietnam nahmen am 30. Juni 2019 nach Unterzeichnung beider Vertragsparteien ein erfolgreiches Ende. Bereits am 1. August 2020 wird das Handelsabkommen in Kraft treten. Damit wird das größte Freihandelsabkommen zu einem Entwicklungsland, das die EU je geschlossen hat, besiegelt.

Als eines der am schnellsten wachsenden ASEAN Länder birgt Vietnam große Chancen für heimische Unternehmen im Bereich Maschinen, KFZ, Pharma, Agrarwaren, Lebensmitteln, Textilien, Schuhe und Dienstleistungen. Insgesamt sollen in den kommenden zehn Jahren über 99% der Zölle fallen. Vietnam erlässt mit Inkrafttreten des Abkommens bereits 65% aller Einfuhrzölle (v.a. Maschinen, Arzneiwaren und Chemikalien), die EU mit 71% sogar mehr. Für europäische Exporteure und Investoren eröffnet sich somit ein neuer Markt von fast 100 Millionen Menschen.

Kurzer Überblick über das Abkommen

  • Sofortige bzw. schrittweise Beseitigung von über 99% der Zölle.
  • Sensible europäische Agrarprodukte werden durch Zollkontingente geschützt.
  • Traditionelle Lebensmittel werden durch geographische Herkunftsangaben geschützt.
  • EU-Standards für Lebensmittelsicherheit bleiben gewährleistet.
  • Für Dienstleistungsexporteure eröffnen sich interessante Chancen in den Bereichen Umwelt, Banken, Versicherungen, Telekommunikation, Verkehr, Post- und Kurierdienste.
  • Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen der vietnamesischen Ministerien, Staatsunternehmen, öffentlicher Krankenhäuser sowie der beiden größten vietnamesischen Städte Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt.
  • Vietnam tritt dem Pariser Klimaschutzübereinkommen bei.

Angaben in der Zollanmeldung

Ausfuhrzollanmeldung

Laut Amtsblatt C 196 vom 11. Juni 2020 akzeptiert Vietnam die Vereinfachung „Registrierter Ausführer -REX“. Dafür ist keine Bewilligung durch die Zollbehörde wie beim „Ermächtigten Ausführer“ nötig, sondern lediglich eine Registrierung. In der Zollerklärung muss sodann die einmalig zugewiesene REX Registrierungsnummer anstelle der Bewilligungsnummer des „Ermächtigten Ausführers“ angegeben werden.

 

Erklärung zum Ursprung

Auf der Rechnung muss vom Ausführer zwingend eine Ursprungserklärung angegeben werden, welche vom Bundesministerium für Finanzen vorgegeben wird. Obwohl die deutsche Sprachfassung ebenso erlaubt ist, wird empfohlen den Wortlaut in englischer Sprache anzuführen.

Wortlaut in englisch:

The exporter of the products covered by this document (registration No …(1)) declares that,

except where otherwise clearly indicated, these products are of …(2) preferential origin

…………………………………………………………………………………….(3)

(Place and date)

……………………………………………………………………………………(4)

(Signature of the exporter, in addition to the name of the person signing the statement on origin has to be indicated in clear script)

Wortlaut in deutsch:

Der Ausführer (Registrierungs-Nr. … ( 1 )) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht,

erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anderes angegeben, präferenzbegünstigte

… ( 2 ) Ursprungswaren sind.

………………………………………………………………………………… (3)

(Ort und Datum)

………………………………………………………………………………….(4)

(Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners in Druckschrift)

(1) Hier ist die REX Registrierungsnummer einzutragen. Ist der Ausführer kein „Registrierter Exporteur“ ist die Nummer in den Klammern wegzulassen.

Einfuhrzollanmeldung

Aller Voraussicht nach fasst Vietnam derzeit weder die Vereinfachung „Registrierter Exporteur“ noch „Ermächtigter Ausführer“ ins Auge, ist allerdings jederzeit dazu bemächtigt dies einzuführen.

Stattdessen ist es notwendig bei der Einfuhr eine ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (ausgestellt durch den vietnamesischen Zoll) zu verlangen. Bei einem Gesamtwarenwert einer Sendung unter 6.000 EUR kann die Ursprungserklärung auch vom Ausführer ausgefertigt werden. 

Wichtige Anmerkung: Die Ursprungserklärung benötigt zwingend ein Ausstellungsdatum nach dem 1. August 2020. Für Waren, die sich schon vor diesem Stichtag in einem österreichischen Zolllager befunden haben, darf ebenfalls ein Präferenznachweis ausgestellt werden, allerdings wieder mit Austellungsdatum nach dem 1. August 2020.

Sollte die Bewilligung für den „Ermächtigten Ausführer“ seitens Vietnam in Zukunft doch noch realisiert werden, darf auch dieser Ursprungserklärungen über den Gesamtwert von 6.000 EUR ausstellen.

Die Verwendung des „Allgemeinen Präferenzsystem“ ist noch für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren vorgesehen.

Weiterführende Informationen

Freihandelsabkommen EU – Vietnam

Bei Interesse empfehlen die WKO und das BMF folgende Seiten:

Seite 164: Zollabbauplan allgemein
Seite 171: Zollabbauplan der EU
Seite 674: Zollabbauplan Vietnams – Einfuhr
Seite 970: Zollabbauplan Vietnams – Ausfuhr
Seite 989: Besondere Maßnahmen Vietnams für bestimmte Waren
Seite 1319: Ursprungsprotokoll

 

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