Die Brexit-Uhr tickt: ein Aufruf an Handelstreibende mit Großbritannien insbesondere Nordirland

Unternehmen mit Handelsbeziehungen zu Großbritannien müssen dringend Vorkehrungen treffen. prodata ruft daher eingehendst Kunden mit Nordirland-Geschäftskontakten auf, sich schnellstmöglich beim prodata-Support-Team zu melden.

Mit 01.01.2021 ist es soweit. Großbritannien unterliegt nicht mehr dem Recht auf freien Warenverkehr innerhalb der EU. Deswegen ist Eile angesagt. Die SAP hat dazu kürzlich den SAP-Hinweis 2885225 als Handlungsempfehlung zu den damit einhergehenden Problematiken herausgegeben.

Bitte lesen Sie auch unseren Beitrag vom 5. Novemeber 2020, in dem Sie am Beitragsende die Anleitungen für notwendige Änderungen im SAP-IT-Umfeld für unsere Zollsoftware finden. Für aktuelle Informationen besuchen Sie bitte regelmäßig unseren Blog und achten Sie darauf, dass unser Newsletter nicht in Ihrem Spam-Ordner landet.

Die Zollabwicklung mit Großbritannien ab 01.01.2021

Bei Zollanmeldungen für Großbritannien ist der Code GB vorgesehen. Nähere Informationen dazu finden Sie in Guidance on the Use for GB and XI Codes.

Die SAP empfiehlt künftig das Regionsfeld im SAP-System zu pflegen. Sollten Sie nordirische Geschäftspartner haben, soll in dieses Regionsfeld das Kürzel derjenigen Region, in der das Unternehmen beheimatet ist, eingetragen werden. Nordirland besitzt 17 Regionen. Diese entnehmen Sie bitte der Liste der NI-Regionen im SAP-Hinweis 2885225. Ist das Regionsfeld mit einem korrekten Regionskürzel besetzt, gilt das Produkt als innergemeinschaftliche Ware.

Achtung: prodata setzt bereits mit einigen Kunden diese Vorkehrungen um. Eine komplette Aktualisierung unserer Zollsoftware ist bis Jahresende aus derzeitiger Sicht leider unmöglich. Deswegen ist es von essentieller Bedeutung, dass Sie schnellstmöglich Kontakt mit prodata aufnehmen, falls Sie Handelsbeziehungen zu Nordirland pflegen. Wir nehmen die nötigen Änderungen dann auch bei Ihnen vor.

Die Intrastat Meldung für Nordirland ab 01.01.2021

Nordirland bekommt das Länderkürzel XI. Intrastat Meldungen für Großbritannien (ohne Nordirland) sind ab 2021 nicht mehr zulässig.

Achtung: Damit Sie im Januar rückwirkend die Intrastat Meldungen inklusive Großbritannien für Dezember 2020 tätigen können, sind einige Vorkehrungen seitens der prodata zu treffen. Bitte melden Sie sich umgehend, falls Sie Warenbewegungen aus Großbritannien haben.

Die Behörde behält sich das Recht auf Änderungen vor.

Weitere Informationen kurz zusammengefasst

  • Achtung: Bitte stellen Sie unbedingt EORI-Anträge für britische Firmen noch dieses Jahr, da von 05.01.2021 bis 08.01.2021 auf Grund von behördlichen Wartungsarbeiten keine Antragsstellung möglich sein wird.
  • Ab Januar 2022 muss die UID-Nummer des Empfängers bei jeder Ausfuhr angegeben werden.

Der aktuelle Stand der Verhandlungen

Die „Woche der Entscheidung“ wird erneut nach hinten geschoben. Stattdessen wird der EU-Gipfel am 10. Dezember als neue Deadline genannt. Sollte es zu einer Einigung kommen, könnte der Vertrag theoretisch provisorisch in Kraft treten – mit Billigung der 27 EU-Regierungschefs. Die Ratifizierung würde dann erst im neuen Jahr stattfinden. Ob jedoch das Parlament einwilligt, ist fraglich. Eine formale Verlängerung der Übergangsperiode wird von Experten ausgeschlossen, da die legale Frist für einen solchen Antrag im Juni 2020 abgelaufen war.

Weiterführende Informationen

SAP-Hinweis 2885225 – BREXIT: Through the Transition Period and Beyond

Guidance on the Use for GB and XI Codes (pdf)

Anleitung für die Zollsoftware pZoll (pdf)

Anleitung für den e-zoll Connector für GTS (pdf)

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