Die elektronische Beantragung von elektronischen Ursprungszeugnissen bringt Unternehmen viele Vorteile. Zeitfressende Behördengänge, doppelte Dateneingabe und unnötige Übertragungsfehler gehören damit der Vergangenheit an. Mit wenigen Mausklicks erstellen Sie einfach, sicher und bequem Ihre Ursprungserzeugnisse mit den vorhanden Daten in Ihrem SAP® ERP System.
Die elektronischen Ursprungszeugnisse sind auf dem Vormarsch
Die Nachfrage nach der elektronischen Beantragung von elektronischen Ursprungszeugnissen war noch nie so hoch wie jetzt. Der Covid-19 Pandemie geschuldet hat die WKO im letzten Jahr eine deutliche Zunahme der elektronischen Beantragungen registriert und deswegen die Richtlinien für die Ausstellung von allgemeinen (nichtpräferenziellen) Ursprungszeugnissen nach 10 Jahren gänzlich überarbeitet. Es handelt sich allerdings ausschließlich um redaktionelle Änderungen d.h. die Richtlinien wurden lediglich sprachlich überpüft und übersichtlicher gestaltet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass gewisse Passagen nicht mehr nach eigenem Ermessen „fehl“ interpretiert werden können. So wurde nun z.B. eindeutig klargestellt, dass ein österreichischer Spediteur KEINE Ursprungszeugnisse für ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land beantragen kann. Die neustrukturierte und rechtssichere Richtlinie finden Sie hier zum Download.
Mit dem eUZ Zusatzmodul von prodata schnell und einfach elektronische Ursprungszeugnisse beantragen
Damit die elektronische Beantragung von eUrsprungszeugnissen noch effizienter abläuft, hat die prodata in Kooperation mit der WKO eine sichere Anbindung an den österreichischen eUZ Webservice entwickelt. Damit können sie einfach und schnell Ihre Daten direkt in SAP® (bzw. im pZoll Workflow-Monitor der SAP® ERP integrierten Zollsoftware von prodata) sammeln und an das österreichische eUZ Webportal senden. Sparen Sie Zeit, indem Sie doppelte Dateneingaben und unnötige Übertragungsfehler vermeiden. Zusätzlich profitieren Sie von einer genauen Dokumentation Ihrer Prozesse. In der Historie finden Sie alle getätigten Schritte und können dazugehörige Dokumente wie Rechnung, Lieferschein oder Pack- und Warenliste (uvm.) an den Beleg anhängen.
Haben Sie bereits unsere Zollsoftware pZoll in Ihrem SAP® ERP System integriert, ist die Implementierung innerhalb kurzer Zeit möglich. Kontaktieren Sie dazu einfach das prodata-Team. Gerne demonstrieren wir Ihnen in einer kurzen Demo welche Vorteile Sie von der elektronischen Beantragung von elektronischen Ursprungszeugnissen haben.
Jetzt elektronische Ursprungszeugnisse bei der IHK in Deutschland beantragen
Seit kurzem bieten wir auch die elektronische Antragsstellung von elektronischen Ursprungszeugnissen über das deutsche Portal der IHK an. Alle für die Antragsstellung notwendigen Daten werden aus Ihrem SAP®-System extrahiert und in das Portal der IHK hochgeladen. Danach drucken Sie Ihr digital signiertes Ursprungszeugnis einfach auf leeres Formularpapier aus. Selbstverständlich beinhaltet auch die deutsche Variante alle zusätzlichen Funktionen des österreichischen eUZ Moduls.
Wie läuft die Beantragung von elektronischen Ursprungszeugnissen ab?
Die althergebrachte Einreichung in Papierform bei der zuständigen Wirtschaftskammer unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Nachweise (siehe Richtlinie) wird zunehmend durch die elektronische Antragsstellung abgelöst. Dafür ist eine Vereinbarung gemäß Anhang VI mit der zuständigen Wirtschaftskammer erforderlich. Diese Vereinbarung enthält alle Rechte und Pflichten des antragstellenden Unternehmens und verlängert sich bis auf Widerruf automatisch um ein Jahr durch Vorlage eines ausgefüllten und firmenmäßig gefertigten Auskunftsbogen gemäß Anhang VII.
Auch bei der elektronischer Form ist die gleichzeitige Übermittlung der erforderlichen Nachweise – und zwar in elektronischer Form! – notwendig. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen eine (oder mehrere) Personen mit ausreichenden Kenntnissen der ursprungsrechtlichen Bestimmungen für die Abwicklung beauftragt. prodata unterstützt Sie gerne bei der Einführung der neuen Prozesse in Ihrem Unternehmen.
Ermächtigter Einreicher
Darüber hinaus besteht bei einer langjährigen und reibungslosen Zusammenarbeit die Möglichkeit den Status eines Ermächtigter Einreichers zu erlangen. Diese Unternehmen werden von der gleichzeitigen Vorlage oder elektronischen Übermittlung der erforderlichen Nachweise befreit. Auch hierfür besteht die zwingende Notwendigkeit, dass die mit der Beantragung und Abwicklung von nichtpräferenziellen Ursprungszeugnissen betrauten Person(en) nachweislich über ausreichende Kenntnisse der ursprungsrechtlichen Bestimmungen aufweisen. Nähere Informationen zu der dafür nötigen Vereinbarung mit der zuständigen Wirtschaftskammer entnehmen Sie bitte den neuen Richtlinien für die Ausstellung von allgemeinen (nichtpräferenziellen) Ursprungszeugnissen.