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ACCS AES – Wichtige Neuerungen im Überblick

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Wir möchten Sie über zwei aktuelle Entwicklungen zur Einführung des neuen Austrian Customs Clearance System (ACCS) AES informieren:

Parallelbetrieb bis 30.09.2025 verlängert

Das BMF hat den Parallelbetrieb von e-zoll Export (ECS) und ACCS AES bis 30.09.2025, 23:59:59 Uhr verlängert (vorher: 31.07.2025).
Sie können Ihre Ausfuhranmeldungen somit bis Ende September wahlweise in beiden Systemen abwickeln.

Unsere Empfehlung:
Nutzen Sie die gewonnene Zeit für Tests und eine rechtzeitige Umstellung.
Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihr geplantes GoLive-Datum, damit wir unsere Supportkapazitäten optimal einplanen können.

 

Zentrale Zollabwicklung (CCE): Status & Vorgehen

Das BMF hat erste Informationen zur Abwicklung von CCE-Ausfuhren veröffentlicht.
Ein Starttermin sowie eine Liste der Länder, die CCE im AES unterstützen ist nicht bekannt.

Übersicht Anmeldung je nach Mitgliedstaat:

  • Ohne Nachrichtenaustausch im ACCS AES
    → für Mitgliedstaaten die CCE im AES noch nicht unterstützen
    → Anmeldung mit Dokumentenart 0CCL am Kopf und Bewilligungsnummer als Referenz angeben
    → keine weiteren, CCE-spezifischen Angaben nötig

  • Mit Nachrichtenaustausch im ACCS AES
    → für Mitgliedstaaten die CCE im AES bereits unterstützen
    → Anmeldung mit Dokumentenart C513 am Kopf
    → Angabe der Gestellungszollstelle verpflichtend
    → Weitere Angaben (z. B. Versendungsregion) ggf. erforderlich

  • e-zoll weiterhin nutzbar
    → Bis 30.09.2025 ist die CCE-Abwicklung auch vollständig über e-zoll möglich
    → Bitte beachten Sie Ihre bestehenden Bewilligungen und Anhänge

 

Jetzt vorbereiten

Auch wenn Sie aktuell noch e-zoll verwenden:
Sollten sie die zentrale Zollabwicklung verwenden, machen Sie sich bitte frühzeitig mit ACCS AES für CCE vertraut und starten Sie erste Tests.

Mehr Informationen zur weiteren Umstellung finden Sie auch hier.

 

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