Ab 20.12.2021 treten massive Änderungen der Intrastat Richtlinien von der Statistik Austria in Kraft. Nach den minimalen Modifikationen in den letzten Jahren lohnt es sich heuer einen Blick hinein zu werfen. Eine wichtige kurzfristige Änderung hat sich bei der Bekanntgabe der Empfänger UID im Intra-EU-Export ergeben. Der Warenempfänger wird in vielen Fällen durch den Rechnungsempfänger ersetzt.
Die Statistik Austria hat neben den tiefgreifenden Änderungen ab Berichtsjahr 2022 wie z.b. der neuen Abgabe über das RTIC Portal (Blogartikel vom 22.04.2021 sowie 14.10.2021) kürzlich die neue INTRASTAT-Leitlinien für Österreich herausgegeben. Mit 20.12.2021 treten die neuen Vorgaben in Kraft und sind bei der Intrastatabgabe für Meldemonat Januar somit ab Februar 2022 zu beachten.
Empfänger-UID im Intra-EU-Export (Versendung)
Bei der Intrastatabgabe ist verpflichtend die UID-Nummer des Handelspartners anzugeben. Vor dem 20.12.2021 war dies in den meisten Fällen der Warenempfänger. Nach den neuen Leitlinien hat sich das aber in Richtung des Rechnungsempfängers verschoben. Je nach Art des Geschäftsfalles kann eine andere UID-Nummer gefragt sein. Die genauen Änderungen finden Sie in den Intrastat Leitlinien Österreich für EBS (ab Berichtsjahr 2022) auf Seite 19. Ab Version 3.07 Patch 08 corr: Patch 10 werden die neuen Vorgaben in pZoll umgesetzt. Eine Überprüfung der automatisch gesetzten UID-Nummern vor dem Hochladen ist aber in jedem Fall IMMER durchzuführen.
Achtung: Die Meldung der richtigen UID-Nummer ist auch für die Intrastat-Abgabe in anderen EU-Ländern relevant.
Generische UID-Nummern
Ist die UID-Nummer unbekannt, kommen die sogenannten generischen oder Pseudo-UID-Nummern zum Einsatz. Zu unterscheiden sind aktuell vier Fälle, welche Sie ebenso auf Seite 19 der neuen Leitlinien finden. Wichtig zu wissen ist, dass im Intrastat Modul von pZoll die Pseudo-Nummern nicht automatisch gesetzt werden, da sonst die pZoll eigene Fehlermeldung außer Kraft gesetzt werden würde. Sollten Sie z.B. viele Privatkunden ohne UID-Nummer haben, können Sie gerne auf das prodata-Team zukommen. Eine Lösung für diese Geschäftsfälle steht zur Verfügung und kann individuell bei Ihnen umgesetzt werden.
Weitere Informationen
Intrastat Leitlinien Österreich für EBS (ab Berichtsjahr 2022) (pdf)