Für viele kam die Zollreform der Europäischen Kommission überraschend. Der Wegfall der Zoll-Freigrenze von 150 EURO und eine neue EU-Zollbehörde mit einem EU-weit einheitlichen IT-Zollsystem sind nur einige Neuerungen. Was sich noch ändert erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
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Nachdem der 2016 in Kraft getretene Unionszollkodex (UZK) noch nicht einmal zur Gänze von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde, ist die Verwunderung über eine Reform groß. Eine Anpassung an sich verändernde geopolitische Gegebenheiten und Krisen soll der Auslöser sein.
Die neue EU-Zollbehörde
Bis 2038 soll EU-weit ein einheitliches Zollsystem aufgestellt werden um die nationalen Zollsysteme schrittweise abzulösen. Ziel dieses neuen, zentralisierten IT-System ist es, das Risikomanagement, die Zollkontrollen und auch die IT-Infrastruktur zu modernisieren und besser untereinander zu vernetzen. Gleichzeitig will die EU die einzelnen EU-Mitgliedstaaten damit entlasten und bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr an deren Betriebskosten einsparen.
Eine neue EU-Zollbehörde soll diese neu geschaffene EU-Zolldatenzentrale dann auch beaufsichtigen. Auf nationaler Ebene werden diese Reformen allerdings kritisch gesehen, da die derzeitigen “kurzen” Behördengänge dadurch massiv verlangsamt werden können und eigene Lösungen und Vorgehensweisen unterminiert werden.
EU Customs Data Hub – ein einziges Portal EU-weit
Unternehmen sollen hier künftig alle Informationen über ihre Produkte und Lieferketten in einer einzigen Online-Umgebung erfassen.
Mit Hilfe von maschinellem Lernen, künstlicher Intelligenz und menschlichem Eingreifen kann sich die Behörde einen 360-Grad-Überblick über die Lieferketten und den Warenverkehr verschaffen. Geplant ist, dass alle Mitgliedstaaten Zugang zu Echtzeitdaten haben und Informationen bündeln können. Das soll der Sicherheit, Betrugsbekämpfung und Wettbewerbsfähigkeit dienen und den EU-Zoll für ein grüneres, digitaleres Zeitalter fitter machen.
2028 soll der Data Hub für e-commerce Unternehmen zur Verfügung stehen, 2032 für freiwillige Importeure und 2038 schlußendlich für alle obligatorisch zur Anwendung kommen.
Der Trust and Check-Händler
Wie der AEO (Authorised Economic Operator) soll der neue “Trust and Check”-Händler zur Zentralen Zollabwicklung befähigt sein. Er darf alle seine Einfuhren mit den Zollbehörden des Mitgliedstaates abrechnen, in dem er ansässig ist, unabhängig davon, wo die Waren in die EU gelangen. Inwiefern ein Unterschied zum AEO besteht, ging noch nicht eindeutig aus der Pressemitteilung hervor. Allerdings sieht die große Reform vor diese Möglichkeit bis 2038 auf alle Wirtschaftsbeteiligten auszudehnen.
Zollgebühren bei Warenwert unter 150 Euro
Auf Waren unter einem Wert von 150 Euro, welche bis jetzt zollfrei importiert werden durften, sollen künftig Gebühren anfallen. Verwaltungstechnisch bedeutet dies einen riesigen Mehraufwand, aber auch 750 Millionen Euro pro Jahr für das EU-Budget. Um die Tarifierung zu vereinfachen, sollen vier verschiedene Zolltarifpositionen (0%, 5%, 12% und 14%) zum Einsatz kommen.
e-commerce: Online-Plattformen als offizielle Importeure
Um den EU-Verbraucher vor versteckten Importzöllen zu schützen, werden künftig Online-Plattformen dafür verantwortlich sein, dass die Zollgebühren und die Mehrwertsteuer beim Kauf entrichtet werden. Das soll sicherstellen, dass die Verbraucher bei Erhalt des Pakets nicht mit versteckten Gebühren oder unerwartetem Papierkram konfrontiert werden.
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