Der österreichische Zoll kommt Wirtschaft entgegen

Die durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Covid-19-Virus gebeutelte Wirtschaft erfährt nun zusätzliche Erleichterungen vom BMF. Solange Unternehmen auf Teleworking angewiesen sind, verzichtet der österreichische Zoll vorerst auf gewisse Prüftätigkeiten. Aber es ist Vorsicht geboten, denn nicht alle Kontrollen sind davon betroffen.

Wegen Ressourcenknappheits wurde verlautbart, dass Außenprüfungshandlungen, Nachschauen und Erhebungen während Zeiten der Ausgangsbeschränkungen zu unterlassen sind. Amtshandlungen, die bereits begonnen wurden, werden ausgesetzt oder unterbrochen und werden nach Ende der Krise wieder aufgenommen. 

Eine Glaubhaftmachung, sprich ein Ersuchen auf Nichtdurchführung bzw. Aussetzung oder Unterbrechung oben genannter Handlungen, ist in diesem Fall nicht notwendig, da gegenwärtig klar sein sollte, dass Betriebe und ihre Mitarbeiter im Home Office nur eingeschränkte Möglichkeiten haben ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen.

Vorsicht! Nicht betroffen sind:

  • Dokumentenkontrollen (die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen ist elektronisch möglich)
  • Beschauen von Warensendungen z.B. bei Ein-, Ausfuhren und beim Transit
  • Von der Zollamtsvorstehung einzeln zu beurteilen sind: bei eindeutigen Hinweisen auf erhöhtes Risiko, gerichtlich anhängige und / oder sonstige, keinen Aufschub duldende Amtshandlungen

Zusätzliche Informationen:

Verwandte Beiträge

Anmeldung zum prodata Newsletter

Möchten Sie regelmäßig über alle Neuerungen in den Bereichen Zoll, Außenhandel, Compliance, Exportkontrolle, Warenwirtschaft, Wirtschaftssanktionen, SAP und vieles mehr informiert werden? Dann melden Sie sich für unseren Blog-Newsletter an, und erhalten Sie regelmäßige Statusmeldungen! Bleiben Sie immer am aktuellsten Stand!