Beispiele für Maßnahmen, die sich an den nichtpräferenziellen Ursprung und an den Nachweis durch ein Ursprungszeugnis knüpfen:
• Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
• Antidumpingmaßnahmen
• Herkunftsbezeichnungen (wie „Made in…“-Kennzeichnung)
• Ausfuhrerstattunge
• Förderprogramme der EU
• Exportgarantien der Österreichischen Kontrollbank
• Statistische Zwecke
Der nicht-präferenzielle Ursprung gilt für alle Länder und für alle Waren. Im Normalfall akzeptiert das Importland die Ursprungsermittlung nach den Regeln des Exportlandes.
Service der Wirtschaftskammer Österreich
Das elektronische Ursprungszeugnis ist ein Service der Wirtschaftskammern in Österreich und erleichtert die Beantragung eines nichtpräferenziellen allgemeinen Ursprungszeugnisses. Österreichische Antragsteller können online ohne gleichzeitiger Überprüfung der notwendigen Nachweise das eUZ-Formular direkt auf eigenen Vordrucken ausdrucken und verwenden. Dieses Service bietet sich vor allem für Unternehmen an, die in regelmäßigen Abständen Ursprungszeugnisse benötigen.
Die zuständige Person für die Ausstellung muss sehr vertraut mit den ursprungsrechtlichen Grundlagen sein, denn die ordnungsgemäßen Nachweise werden nur in größeren Zeitabständen überprüft. Für die Verwendung des österreichischen Services des eUZ ist eine eigene eUZ-Vereinbarung notwendig, die vor der Bewilligung, durch einen Experten der Wirtschaftskammer überprüft wird. Dabei ist ein persönliches Gespräch mit dem Verantwortlichen des Unternehmens zu führen.
Mehr Informationen gibt es unter: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Elektronisches-Ursprungszeugnis-.html
Vorteile des Online-Services
• Das eUZ ist im Internet abrufbar und somit immer und überall verfügbar.
• Durch den Einsatz der elektronischen Signatur sind die Daten bestens geschützt und sicher. Die Datenübertragung ist verschlüsselt.
• Durch die Möglichkeit das eUZ im Unternehmen ausdrucken zu können, ersparen sich Unternehmen viel Zeit und Geld.
• Die Benutzung ist sehr bequem, da Vorlagen für häufige ähnliche Vorgänge gespeichert und auch Anlagen in elektronischer Form hinzugefügt werden können.
Implementierung in pZoll
Das elektronische Ursprungszeugnis kann auch in unsere Zoll-Software pZoll integriert werden, und ist damit in Ihrem SAP®-System abrufbar. Die Vorteile sind hierbei:
• Integrationsmöglichkeit in Ihrem Vertriebsprozess.
• Verringerung des Erfassungsaufwands für die Antragsstellung (Überleitung der Vertriebsbelegdaten in den pZoll-eUZ-Beleg).
• Automatisches Ablegen der elektronischen Ursprungszeugnisse und der bestätigten Exportdokumente (z.B. Exportrechnungen, Packlisten, etc.) im SAP®- oder Archivsystem.
• pZoll-eUZ-Belege sind im SAP-Vertriebsbelegfluss sichtbar.
Mehr Informationen zu pZoll in Kombination mit dem eUZ: https://www.prodata-rz.com/pZoll