Neue Dokumentenartencodes für Dual-Use-Ausfuhrgenehmigungen bei Exportzollanmeldungen

Dual-Use-Exporteure in Österreich aufgepasst! Der Dokumentenartencode X002 (Ausfuhrgenehmigung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck) wird voraussichtlich Ende des Jahres 2021 durch neue Codierungen, welche die Art der Dual-Use-Genehmigung konkretisieren soll, ersetzt. prodata-Kunden erhalten die neuen Codes als Suchhilfe für Dokumente mit dem neuesten pZoll-Update.

Ab voraussichtlich 2.12.2021 sind für Ausfuhren von Dual-Use-Gütern (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) neue Dokumentenartencodes erforderlich. Die bisherige Codierung X002 wird aus den TARIC-Daten entfernt und verliert somit ihre Gültigkeit. Zollsachbearbeiter müssen somit je nach Art der Genehmigung künftig die neuen Dokumentenartencodes (X060 bis X068 und X070 bis X072) verwenden, um eine Fehlermeldung vom e-zoll-System der österreichischen Zollbehörde zu vermeiden. Die Ausnahmecodierung Y901 für Nicht-Dual-Use-Güter bleibt gleich.

Wo finde ich die neuen Dokumentenartencodes für Dual-Use-Ausfuhren?

Wie einigen vielleicht bereits bekannt ist, wurde im Frühjahr 2021 eine neue Dual-Use-Verordnung veröffentlicht. Die Europäische Union adaptierte ihr aus dem Jahr 2009 stammendes Regelwerk zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck an die technologischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Am 9. September 2021 trat die Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 in Kraft. Die korrekten Codes für Ihre Waren entnehmen Sie bitte der Liste Übertragung: T3 205XX Bescheinigungen und der Verordnung (EU) 2021/821.

Was ist in pZoll zu beachten?

pZoll-Kunden erhalten die neuen Dokumentenartencodes für Dual-Use-Ausfuhrgenehmigungen für die Suchhilfe der Dokumente mit der Aussendung des neuesten Updates von uns. Bis dahin können Sie die neuen Codes bei der Zollanmeldung manuell eingeben. In diesem Fall ignorieren sie bitte die seitens pZoll erhaltene Fehlermeldung und senden den Beleg trotzdem ab.

Mit dem neuen pZoll-Update werden nicht nur die neuen Codes, sondern auch die damit einhergehenden e-zoll-Prüfungen (Hilfestellungen zu behördlichen Fehlermeldungen) integriert sein. Ab dem Zeitpunkt sind die pZoll-Fehlermeldungen wieder zu beachten.

Das tatsächliche Datum, ab dem die neuen Dokumentenartencodes verwendet werden müssen, kann sich noch ändern. prodata wird in dem Fall die neue Frist noch bekannt geben.

Weitere Informationen

Übertragung: T3 205XX Bescheinigungen (pdf)

Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821

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