Wie der letzten Aussendung des e-zoll Newsletters (siehe PDF) zu entnehmen ist, wird der statistische Wert seit Mai 2018 am Ausfuhrbegleitdokument nicht mehr angedruckt. Dieses Dokument wird von e-zoll in der Zollanmeldung elektronisch aufgrund der übermittelten Daten erstellt und als PDF übermittelt. Auf der Ebene der Positionsdaten wurde bis vor Kurzem der statistische Wert und nicht der Rechnungswert angedruckt. Dieser Wert ist jedoch lediglich zum Zwecke der Außenhandelsstatistik und für die Überwachung der Waren aus dem Zollgebiet nicht relevant.
Das führte in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen an den EU-Außengrenzen, wie z.B. in Russland. Die Grenzbeamten verweigerten die Abfertigung der Waren, wenn der statistische Wert (also der Wert der Ware an der österreichischen Grenze) beim Vergleich mit dem Betrag auf dem Rechnungsdokument abwich. Dies war wieder auf Seiten des Bundesministeriums für Finanzen nicht rechtens – nach längerem Hin und Her wurde nun der statistische Wert endgültig aus dem Dokument gestrichen.
Angeführt auf dem Ausfuhrbegleitdokument wird wie bisher die Rechnungsnummer, damit die Exportrechnung an der Ausgangszollstelle zur Prüfung herangezogen werden kann. Beide Werte – der Gesamtrechnungsbetrag wie auch der statistische Wert der Waren – wird im Exemplar Nr. 3 der Ausfuhranmeldung angedruckt. Die prodata, als Softwarehersteller, hat auf die elektronische Ausgabe des Ausfuhrbegleitdokuments aus e-zoll keinerlei Einfluss