Vermeiden Sie Verzögerungen beim Import von Atemschutzmasken

Da es in letzter Zeit vermehrt zu Verzögerungen beim Zoll bezüglich des Imports von Atemschutzmasken gekommen ist, bittet das Zollamt um eine detaillierte Warenbeschreibung. Hier erfahren Sie welche Arten von Atemschutzmasken es gibt und welche Warenbeschreibungen die Richtige für Sie ist.

In der Aussendung der WKO vom 15.04.2020 wird darauf hingewiesen, dass die Warenbeschreibung aus dem österreichischem TARIC z.B. „Konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung“ oder ähnliches für eine Importanmeldung beim Zoll nicht ausreichend ist. Bitte geben Sie eine detaillierte Warenbeschreibung an um Verzögerungen zu vermeiden. Achten Sie ebenso darauf, dass Sie die Art der Schutzmaske angeben.

 

Folgende drei Gruppen von Schutzmasken sind laut BMF gelistet

  1. Medizinische Schutzmaske aus Gewebe (Schutzmaske nicht zum Einsatz im medizinischen Bereich gemäß vorliegender Erklärung (in Verbindung mit Dokumentenartencode 7610)
  2. FFP2 Maske aus Gewebe mit Konformitätserklärung (hierbei handelt es sich um das Modell, dass für den medizinischem Einsatz in Krankenhäuser gestattet ist)
  3. Mund-Nasenschnellschutz aus Gewebe – kein Medizinprodukt und keine persönliche Schutzausrüstung

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