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Verbindliche Zolltarifauskunft – Antragsstellung künftig elektronisch

Lesezeit: ca.2 Minuten

Die Zentralstelle für verbindliche Zolltarifauskünfte (ZVZ) passt Ihr Antragssystem dem Zeitalter der Digitalisierung an. Papieranträge gehören ab Oktober 2019 der Vergangenheit an, denn alle vZTA-bezogenen Verfahren werden in Zukunft ausschließlich elektronisch abgewickelt.

Ab dem 1. Oktober 2019 wird die Antragsstellung für eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) nur noch elektronisch möglich sein. Zusätzlich soll die Umstellung auch einige Vorteile für den Nutzer bringen. Über das neue Portal werden Sie den gesamten Schriftverkehr (Anträge, Nachreichungsersuche, Erinnerungen, etc.) mit der ZVZ gesammelt an einer Stelle haben. Sie können dort jederzeit Ihre gültigen vZTA-Entscheidungen durchsehen und darauf zugreifen und Ihren Kunden mittels Status „Bevollmächtigte“ Zugriff darauf gewähren.

Die Abwicklung erfolgt für die meisten EU Bürger über das EU-Trader-Portal. Einige Mitgliedstaaten (DE, ES, FR, GB, HR und PL) stellen Ihren Wirtschaftsbeteiligten ein nationales Trader-Portal zur Verfügung. Erreichen können Sie das Portal online über das Unternehmensserviceportal (USP) oder über einen Link auf der Europa-Website. Die Verwaltung des EU-Trader-Portals erfolgt durch das EU-weite Identifizierungs- und Berechtigungssystem, nämlich das Zentrale System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur (UUM&DS).

Voraussetzungen

  1. Für die Abwicklung ist zwingend eine EORI-Nummer (Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte) notwendig. Falls Sie diese noch nicht besitzen, können sie diese beim BMF beantragen.
  2. In Österreich ist eine Registrierung beim Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich, da dieses mit dem EU-Trader-Portal verbunden ist. Bei der Anmeldung am EU-Trader-Portal werden Sie zur Authentifikation und Autorisierung an das USP weitergeleitet.

Wirtschaftsbeteiligte, die verbindliche Zolltarifauskünfte besitzen bzw. planen welche zu beantragen, werden gebeten rechtzeitig alle notwendigen Schritte im Vorfeld zu erledigen, denn das alte e-zoll-ETOS-System wird voraussichtlich mit Anfang September von Brüssel losgelöst. Das ZVZ ersucht zudem bereits im September keine Papieranträge mehr einzubringen.

Weitere Informationen zum EU Trader Portal:

https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/zollentscheidungssystem/Anwendungshilfe_1_Einstieg_ins_Traderportal.pdf?6k0mji

Weitere Informationen zur Umstellung:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/what-is-common-customs-tariff/binding-tariff-information-bti_de

Die EORI-Nummer können Sie hier beantragen:

https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/eori-antragsverfahren/eori-antragsverfahren.html#Antrag_auf_Registrierung

USP Portal: https://www.usp.gv.at/

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