pControl Sanktionslistenprüfung ist eine effiziente Softwarelösung, um einfach und rasch zu prüfen, ob es aktuelle Embargo-Maßnahmen (Liefer- oder Handelsverbote) gegen einen Ihrer Geschäftskontakte gibt. Sichern Sie sich rechtlich ab und integrieren Sie unsere Lösung in SAP ERP (ECC 6.0 oder S/4HANA) um die strengen Compliance-Vorschriften zur Terrorabwehr zu erfüllen!
Sanktionslisten sind offizielle Verzeichnisse (Anhänge der Verordnungen 2580/2001, 881/2002 und 753/2011) von Personen, Gruppen, Organisationen und Unternehmen gegen die wirtschaftliche und/oder rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden. In dem Zusammenhang wird auch von länderunabhängigen Embargomaßnahmen gesprochen.
Gelisteten Personen, Gruppen, Organisationen oder Unternehmen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (auch nicht im Zusammenhang mit einer von diesen erbrachten Leistungen). Die Verbote erfassen Vermögenswerte jeglicher Art. Alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen dieser Personen, Gruppen oder Organisationen in der EU werden eingefroren.
Der Handel wie auch der Außenhandel wird immer transparenter und kontrollierbarer. Besonders in Zeiten der Terrorbedrohungen sollten Sie sich als Unternehmen als verlässlicher und glaubwürdiger Geschäftspartner auszeichnen. Aus diesem Grund sind Geschäfte mit Personen, die auf Sanktionslisten verzeichnet sind, nicht nur ruf- sondern auch geschäftsschädigend!
Als Unternehmer sind Sie laut EU-Verordnung dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Ware (wirtschaftliche Ressourcen) nicht in die falschen Hände gerät!
Ein Verstoß gegen die in den Sanktionen festgehaltenen Verbote, kann empfindliche Strafen bis zu Freiheitsentzug für das Unternehmen und deren verantwortliche Personen nach sich ziehen. Zusätzlich zum finanziellen Schaden ist der Imageverlust für ein Unternehmen, welches mit gelisteten Personen oder Unternehmen Geschäfte tätigt, enorm.
Unternehmen, die Bewilligungen für vereinfachte zollrechtliche Verfahren haben, könnten Ihre Bewilligung verlieren, wodurch im Export-Geschäft nicht unerhebliche Kosten durch die Inanspruchnahme externer Dienstleister entstehen könnten.
Weitere geplante Prüfprozesse:
Jede Adresse wird dem pControl-Prüfmodul mit einem Adresstyp (z.B. Kunde), einer Adressreferenz (z.B. Kundennummer) und optional mit einem Belegtyp (z.B. Auftrag) und einer Belegreferenz (z.B. Auftragsnummer) übergeben, und ermöglicht damit eine gezielte Überwachung der Adressen mit Sanktionslistentreffer.
Jeder Prüfvorgang wird protokolliert und ist damit auch nachvollziehbar. Auch wenn die Daten im Zuge eines Treffers im Nachhinein geändert wurden, bleibt die ursprüngliche Version im Protokoll gespeichert. Die Qualität der Suchergebnisse kann durch eine Reihe von Einstellungsmöglichkeiten optimiert werden.
Nach erfolgter Prüfung steht ein Monitor zur Bewertung und Verwaltung der Adressen mit Sanktionslistentreffer zur Verfügung. Ist die initiale (erste vollständige) Bewertung der Stamm- oder Belegadressen erfolgt, werden bei der nächsten Prüfung für nicht gesperrte Adresse nur mehr geänderte oder neue Sanktionen angezeigt. Diese Vorgangsweise reduziert den Aufwand für den Sachbearbeiter nach der ersten Bewertung der Treffer erheblich.
Dialoge oder Benachrichtigungen beim Prüfen, beispielsweise einer gesperrten Stamm- oder Belegadresse, können auf Wunsch individuell gestaltet werden.
Wir bieten Ihnen eine sichere Protokollierung aller Prüfvorgänge und Entscheidungen bei der Bewertung der Sanktionslistentreffer.
Im Falle einer Belieferung eines gelisteten Unternehmens und anschließendem Beweissicherungsverfahren bietet Ihnen pControl eine ausführliche und nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Prüfvorgänge. Denn wir protokollieren genau was Sie wann geprüft haben und welche Ergebnisse die Prüfung lieferte. Dabei ist natürlich auch die Protokollierung bei Nicht-Treffern oder bei technischen Problemen wesentlich. Für eine lückenlose Compliance im Unternehmen und um einen eventuellen Vorwurf der Vorsätzlichkeit bei Verstößen zu umgehen ist diese Protokollierung unumgänglich!
Nach erfolgter Installation von pControl auf Ihrem SAP ERP System (ECC 6.0 oder S/4HANA) und einer Abstimmung mit Ihrer IT und Ihren Fachabteilungen, wird pControl nach Ihren Wünschen eingestellt. Prinzipiell erfolgt die Inbetriebnahme (z.B. im Vertrieb) in folgenden Schritten:
Prüfung des Kunden- und Lieferantenstammes
Prüfung der Partnerdaten im Vertriebsbeleg (Angebot, Auftrag, Lieferung, etc.)
Wir lassen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zukommen, oder einer unserer Mitarbeiter zeigt Ihnen pControl in einer Online-Demo.
alexander.hanisch@prodata.at
+43 1 4065994-13