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Neue EU-Zollregeln für kleine Pakete: Was sich ab 2026 ändert

Lesezeit: ca.5 Minuten

Der EU-Rat hat eine weitreichende Änderung im Zollrecht beschlossen. Im Mittelpunkt stehen Kleinsendungen aus dem Onlinehandel, die aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union eingeführt werden. Was auf den ersten Blick nach einer kleinen Anpassung klingt, bedeutet in der Praxis eine strukturelle Veränderung für Händler, Logistikdienstleister und Verbraucher.

Die zentrale Neuerung lässt sich klar zusammenfassen:

  • Die bisherige Zollbefreiung für Waren unter 150 Euro entfällt.

  • Ab 1. Juli 2026 werden auch für Kleinsendungen Zölle erhoben.

  • Übergangsweise gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie im Paket.

  • Ab voraussichtlich 2028 sollen reguläre Zollsätze unabhängig vom Warenwert greifen.

Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Reform der EU-Zollunion und reagiert auf das stark gestiegene Volumen an Onlinebestellungen aus Drittstaaten.

 

Aktuelle Rechtslage – noch bis 30. Juni 2026

Derzeit gilt eine klare Regelung: Waren mit einem Wert unter 150 Euro können grundsätzlich zollfrei in die EU eingeführt werden. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt zwar bereits heute an, klassische Zollabgaben jedoch nicht.

Diese Freigrenze stammt aus einer Zeit, in der Kleinsendungen aus Drittstaaten vergleichsweise selten waren. Mit dem Wachstum globaler Onlineplattformen hat sich die Realität jedoch grundlegend verändert. Die bestehenden Regelungen spiegeln die heutigen Warenströme nicht mehr wider.


 

Ab 1. Juli 2026: Einführung eines Pauschalzolls

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung wird die Zollfreigrenze vollständig abgeschafft. Auch Sendungen unter 150 Euro unterliegen künftig einer Zollabgabe.

In der Übergangsphase gilt:

  • 3 Euro Zoll pro Warenkategorie im Paket

  • Berechnung auf Basis der jeweiligen Zolltarifposition

Entscheidend ist also nicht der Gesamtwert der Sendung, sondern wie viele unterschiedliche Warenarten enthalten sind.

Beispiel

Ein Paket enthält:

  • eine Seidenbluse

  • zwei Wollblusen

Da es sich um unterschiedliche Zolltarifpositionen handelt, werden zwei Warenkategorien angesetzt.

→ 2 × 3 Euro = 6 Euro Zoll

Damit gewinnt die korrekte Tarifierung nochmals an Bedeutung, selbst bei geringwertigen Sendungen.


 

Ab voraussichtlich 2028: Rückkehr zu regulären Zollsätzen

Die Pauschallösung ist ausdrücklich als Übergangsregelung gedacht. Mit Einführung einer zentralen EU-Zolldatenplattform soll das System weiter vereinheitlicht und digitalisiert werden.

Geplant ist:

  • Anwendung der regulären Zolltarife

  • unabhängig vom Warenwert

  • auf Basis einer einheitlichen digitalen Infrastruktur innerhalb der EU

Langfristig wird damit eine vollständige Gleichbehandlung aller Importwaren angestrebt – unabhängig davon, ob es sich um eine Großsendung oder ein einzelnes Onlinepaket handelt.


 

Warum reformiert die EU das System?

Auslöser der Reform ist der massive Anstieg des Onlinehandels. Die Zahlen verdeutlichen die Dimension:

  • Seit 2022 hat sich die Zahl der Kleinsendungen jährlich verdoppelt.

  • 2024 wurden rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen in die EU eingeführt.

  • Rund 91 Prozent stammen aus China.

Diese Entwicklung bringt mehrere Herausforderungen mit sich.

Wettbewerbsverzerrung

EU-Händler zahlen auf ihre Importe reguläre Zölle. Drittlandanbieter konnten Kleinsendungen bislang häufig zollfrei liefern. Das führte zu strukturellen Wettbewerbsvorteilen.

Missbrauch der Wertgrenze

In der Praxis wurden Sendungen teilweise künstlich aufgeteilt oder mit unzutreffenden Warenwerten deklariert, um unter der Freigrenze zu bleiben.

Belastung der Zollbehörden

Die stark gestiegenen Sendungsmengen treffen auf unterschiedliche nationale IT-Systeme und fragmentierte Prozesse. Die administrative Belastung ist entsprechend hoch.

Die neuen Regelungen sollen hier für mehr Fairness, Transparenz und eine stärkere Digitalisierung sorgen.


 

Konkrete Auswirkungen für Unternehmen

Für Unternehmen in Industrie, Handel und Logistik ergeben sich mehrere Konsequenzen.

Zunächst sorgen die Änderungen für fairere Wettbewerbsbedingungen, da strukturelle Vorteile für Drittlandanbieter reduziert werden. Gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an Datenqualität und Prozesssicherheit.

Die korrekte Einreihung von Waren wird wichtiger, da die Anzahl der Zolltarifpositionen innerhalb eines Pakets direkte finanzielle Auswirkungen hat. Fehlerhafte oder ungenaue Tarifierung kann künftig schneller zu Mehrkosten oder Nachfragen führen.

Marktplätze, Fulfillment-Dienstleister und Importeure müssen sich darauf einstellen,

  • Waren präzise zu klassifizieren,

  • Zollinformationen strukturiert bereitzustellen,

  • digitale Prozesse konsequent zu nutzen.

Gerade bei Direktversandmodellen im B2C-Bereich wird die saubere Abbildung von Stammdaten und Tarifierung zu einem zentralen Erfolgsfaktor.


 

Auswirkungen für Verbraucher

Auch Privatpersonen werden die Änderungen spüren. Bestellungen aus Drittstaaten können künftig etwas teurer werden. Zudem beeinflusst die Anzahl unterschiedlicher Artikel in einem Paket die Höhe der Zollabgabe.

Sammelbestellungen mit vielen verschiedenen Warengruppen könnten dadurch weniger attraktiv werden. Da es sich zunächst um pauschale Beträge handelt, bleibt die Mehrbelastung im Einzelfall jedoch häufig überschaubar.


 

Zeitplan im Überblick

Bis 30. Juni 2026
Die Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro bleibt bestehen.

Ab 1. Juli 2026
Abschaffung der Freigrenze.
Einführung des Pauschalzolls von 3 Euro pro Warenkategorie.

2026 bis 2028
Übergangsphase mit Pauschallösung.
Vorbereitung der EU-Zolldatenplattform.

Ab voraussichtlich 2028
Umstellung auf reguläre Zollsätze für alle Importwaren.


 

Einordnung: Digitalisierung und Transparenz im Zoll

Die neuen Regeln für kleine Pakete sind kein isoliertes Projekt, sondern Teil einer strukturellen Modernisierung der EU-Zollunion. Ziel ist ein einheitlicheres, digital gestütztes und zukunftsfähiges Zollsystem.

Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Die Qualität von Stammdaten, die korrekte Tarifierung und transparente Prozesse gewinnen weiter an Bedeutung. Wer Zollprozesse frühzeitig automatisiert und sauber in SAP® integriert, schafft die Grundlage für rechtssichere und effiziente Abläufe – auch bei weiter steigenden Sendungsmengen.


 

Fazit

Die Abschaffung der Zollfreigrenze für Kleinsendungen markiert einen Wendepunkt im europäischen Onlinehandel. Unternehmen sollten die Übergangsphase nutzen, um Prozesse, Stammdaten und Tarifierung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Eine integrierte, digital unterstützte Zolllösung sorgt dabei für Transparenz, reduziert manuellen Aufwand und stellt Compliance auch bei wachsenden Volumina sicher.

 

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